Hotel - Vertrag rückgängig, neuer Investor?

Das völlig vermurkste Hotelprojekt
Das völlig vermurkste Hotelprojekt

Stand:


Alles wird jetzt gut! Oder doch nicht?
Neuer Investor, neues Glück!
Der NDR berichtet auf seiner Website: "Die Stadt Ueckermünde sucht einen neuen Investor für den Bau eines Hotels am Stettiner Haff. Der vor sechs Jahren geschlossene Kaufvertrag mit dem bisherigen Investor wurde rückgängig gemacht..." Wir machen den Faktencheck: Was ist dran?

Es ist ja nur ein ganz kurzer Artikel, den der NDR dort veröffentlicht hat, viele Fakten sind nicht enthalten. Im Artikel steht, dass der Vertrag vor 6 (sechs) Jahren geschlossen wurde. Dieser Fakt ist falsch, denn der Kaufvertrag wurde im August 2021 geschlossen. Dieser Fakt ist öffentlich verfügbar, so berichtete beispielsweise der Nordkurier am 1. September 2021:

...Nach Angaben des Bürgermeisters Jürgen Kliewe haben die Stadt und der Investor Sybac Solar am Dienstagabend nach der Bürgerversammlung sowohl den Kaufvertrag als auch den städtebaulichen Vertrag für das Resorthotel notariell beglaubigen lassen....

Der Vertrag wurde also nicht vor sechs Jahren, sondern vor vier Jahren geschlossen. Nun, wir wollen nicht so kleinlich bei den Fakten sein, ob nun sechs oder vier Jahre, was macht das für einen Unterschied?


Wurde der Vertrag rückgängig gemacht?

Wie der NDR berichtet, soll der Vertrag rückgängig gemacht worden sein.

Zitat : "...Der vor sechs Jahren geschlossene Kaufvertrag mit dem bisherigen Investor wurde rückgängig gemacht...."

Ist das tatsächlich so, wurde der Vertrag rückgängig gemacht?

Zunächst muss man die Fakten festhalten:
Der Vertrag ist nie wirksam geworden! Das wurde auf unserer Seite eingehend erläutert. In unserem Artikel über die Stadtvertretersitzung vom 23. Juli 2025

Wenn er nicht rückgängig gemacht wurde, was dann?

Der Vertrag ist nie wirksam geworden!

In unserem Artikel über die Stadtvertretersitzung vom 23. Juli 2025 wird dieser Sachverhalt detailliert analysiert.

Wenn ein Vertrag nie wirksam geworden ist, kann er formal gar nicht „rückgängig“ gemacht werden – denn rechtlich existiert er nicht.

Der Vertrag war und ist bis heute nicht wirksam.

  • 1. Im Vertrag steht sinngemäß, der Vertrag steht unter einer "aufschiebenden Bedingung".
  • 2. Nur der Investor kann diese "aufschiebende Bedingung" wirksam werden lassen.
  • 3. Diese "aufschiebende Bedingung" gilt unendlich, es wurde versäumt, ein Datum einzufügen.

Was hat sich denn dann nun geändert?

Die Stadt sitzt in der Falle. Sie kann nichts tun. Egal, was ein Anwalt oder sonst wer herausfinden sollte, wie man den Vertrag mit einer Klausel, die sich hinter der Unwirksamkeitsklausel befindet, kippen könnte. Es hätte keine Relevanz! Keine dieser Klauseln ist bis heute wirksam!

Die einzige Lösung ist, den Vertrag wegen dieser Unwirksamkeitsklausel selbst zu kippen, eben weil sie nicht befristet ist.

Die einzig mögliche Lösung!

Wir Stadtvertreter sind ehrenamtlich tätig. Wir setzen unsere Erfahrung und unser Wissen ehrenamtlich zum Wohle der Stadt Ueckermünde ein. Frau Rechtsanwältin Antje Krins (Stadtvertreterin: Bürgerbund) hat sich in ihrer Freizeit der Sache juristisch angenommen. Sie hat recherchiert, sich unzählige, ähnliche Urteile durchgelesen und hat etwas sehr Wichtiges herausgefunden. Wenn eine solche einseitige Klausel nicht befristet ist, dann kann die Stadt eine Frist setzen. Und genau das haben wir getan. Wir haben den Bürgermeister aufgefordert, dem Investor eine Frist zu setzen.

Ist der Vertrag denn damit nicht rückgängig gemacht worden?

Nein! Wir haben als Stadt Ueckermünde gegenüber dem Investor lediglich erklärt, dass wir den Vertrag gänzlich als gescheitert ansehen. Das ist eine einseitige Erklärung.

Selbstverständlich kann nun der Investor dagegen klagen. Je nachdem, wie das Gericht das hier konkret bewerten würde, liegt die Verjährungsfrist zwischen 3 und 10 Jahren! Innerhalb dieser Fristen sind der Stadt die Hände gebunden. Das Grundstück ist blockiert. Es ist genauso blockiert, wie es in den letzten 4 Jahren blockiert war.

Dieser Weg, den Investoren eine Frist zu setzen, wurde gewählt, weil es der einzig mögliche Weg ist, sich aus diesem notariellen Vertrag zu lösen. Hätte man hier nicht reagiert, hätte die Stadt weiterhin darauf warten müssen, dass der Investor irgendwann den Vertrag wirksam werden lässt.

Kann denn der Bürgermeister schon mal neue Investoren suchen?

Nein!

Der Bürgermeister hat überhaupt kein Mandat, einen neuen Investor zu suchen.

  • 1. Investoren zu suchen ist Angelegenheit der Stadtvertretung, sie beauftragt den Bürgermeister.
  • 2. Es existiert kein Beschluss, der den Bürgermeister autorisiert, einen neuen Investor zu suchen.
  • 3. Das Risiko, dass die bisherigen Investoren (auch nach Jahren) gegen die Stadt klagen, ist sehr groß.
  • 4. Sollten die bisherigen Investoren klagen und recht bekommen, wäre die Stadt dem neuen Investor zu Schadenersatz verpflichtet.

Fazit

Welche Fakten aus dem NDR-Artikel entsprachen der Realität? Interessanterweise hat der Nordkurier zur gleichen Zeit einen ähnlichen Artikel veröffentlicht. Wir denken, dass sich auf Basis unserer Klarstellung jeder Leser selbst ein Bild über den Wahrheitsgehalt der Berichterstattung machen kann.

Verweise

NDR Artikel vom 17.09.2025, 17:30 Uhr
Nordkurier Artikel vom 19.09.2025, 06:00 Uhr
Stadtvertreter Artikel vom 17.08.2025