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Der Kreisverkehr am Ende einer Sackgasse
Der Kreisverkehr am Ende einer Sackgasse

Stand:


Kreisverkehr für «Phantom-Hotel»
Deutschlandweit wurde über die Steuergeldverschwendung in Ueckermünde berichtet.
Ein Kreisverkehr, der als Zuwegung für ein Hotel dienen sollte. So berichtete der Bund deutscher Steuerzahler im jährlich erscheinenden Schwarzbuch über die Vorgänge. Was sind die Hintergründe?

Ganz Deutschland lacht über uns. Wie kann man nur? Die Menschen von Ahlbeck bis Zwickau lachen über uns – wir bauen hier einen Kreisverkehr für ein Hotel, das ganz sicher in den nächsten Jahren nicht gebaut wird. Das Nordmagazin berichtet und widmet unserer schönen Stadt einen unschönen Bericht. Sogar Die Zeit hat über uns berichtet – die Imagearbeit der vergangenen Jahre wurde auf einen Schlag vernichtet.


Wozu braucht es überhaupt einen Kreisverkehr?

Kreisverkehr am Ende einer Sackgasse
Lage des Kreisverkehrs
Der Kreisverkehr sollte eigentlich der Erschließung eines Hotels dienen.

Bereits am 23.07.2024 berichtet der Nordkurier, dass der Steuerzahlerbund den Kreisverkehr für Steuergeldverschwendung hält.

„Doch der Bund der Steuerzahler hält es für längst nicht sicher, dass dieses Hotel samt der geplanten Ferienhäuser überhaupt gebaut wird. ‚Der Hotel-Investor meldet sich seit Monaten nicht, die Stadt hatte ihm zuletzt sogar eine Frist bis zum 31. Juli dafür gesetzt‘, erinnerte Sascha Mummenhoff. Dabei hätten dort schon längst Bagger arbeiten sollen. Zudem fragte er, warum sich der Investor nicht an den Kosten für den Bau des Kreisels beteiligen soll.“

Warum hatte die Stadt den Bau des Hotels nicht vertraglich abgesichert?

Der Kaufvertrag mit dem Investor enthält eine aufschiebende Bedingung, die nur der Investor wirksam werden lassen kann. Wir haben darüber bereits in unserem Artikel Hotelvertrag am Strand – Eine unendliche Geschichte? berichtet.
Der Vertrag ist nie wirksam geworden!

Kann und sollte man dann vielleicht den Kreisverkehr auf Vorrat bauen?


1. Grundsatz im Bauplanungsrecht

Ein Kreisverkehr ist eine öffentliche Verkehrsanlage.

Rechtsgrundlage für seine planungsrechtliche Zulässigkeit ist nicht die spätere private Nutzung (Hotel), sondern die Bauleitplanung der Gemeinde (BauGB § 1 Abs. 3).

Er darf gebaut werden, wenn er planungsrechtlich festgesetzt ist – in einem Bebauungsplan (BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11: Verkehrsflächen) oder durch Widmung nach Straßenrecht.

2. Vorratsbau / Vorgriffsbau

Ein „Bauen auf Vorrat“ ist im öffentlichen Straßenbau grundsätzlich zulässig, sofern ein eigener städtebaulicher Bedarf besteht.

Aber: Das BauGB verlangt die Erforderlichkeit der Planung (BauGB § 1 Abs. 3). Man darf keinen Bebauungsplan oder Straßenbauins Blaue hinein“ machen, sondern nur, wenn eine städtebauliche Rechtfertigung besteht.

Für eine Kreisverkehrsanlage könnte die Begründung lauten:

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit
  • Erschließung mehrerer Grundstücke (nicht nur Hotel)
  • Entlastung vorhandener Straßen

3. Vorgriffsbau für ein Projekt

Wird der Kreisverkehr ausschließlich für ein später unsicheres Projekt (Hotel) gebaut, fehlt die städtebauliche Erforderlichkeit → Risiko, dass die Maßnahme rechtswidrig oder zumindest unverhältnismäßig ist.

BauGB § 1 Abs. 7 verpflichtet zur Abwägung: Kosten der Maßnahme vs. Nutzen. Zudem hat die Kommune ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu führen (KV M-V § 43 Abs. 4).

4. Fazit

  • Zulässig: wenn der Kreisverkehr auch unabhängig vom Hotel eine städtebauliche Funktion erfüllt (allgemeine Verkehrssicherheit, Anbindung, Umgehung).
  • Problematisch: wenn er ausschließlich für ein ungewisses Hotelprojekt gebaut wird → dann könnte es ein unzulässiger Vorgriffsbau sein, der gegen Erforderlichkeit (BauGB § 1 Abs. 3) und Haushaltsgrundsätze (KV M-V § 43 Abs. 4) verstößt.

Kurz gesagt

  • Kreisverkehr darf gebaut werden, wenn er eigenständige verkehrliche/städtebauliche Gründe hat.
  • Nicht zulässig, wenn er nur „auf Vorrat“ für ein unsicheres privates Projekt errichtet wird.
Aber warum wird er dann trotzdem gebaut?
Siehe hierzu die Stadtvertretersitzung am 22. Januar 2025:
Vorlage: DS-25/0053 Verkehrstechnische Neuordnung zur Erschließung touristischer Einrichtungen am Haffbad Ueckermünde, Zustimmung zur Auftragserteilung (Kreisverkehr)

Obwohl allen Stadtvertretern zu diesem Zeitpunkt bekannt war, dass der Kaufvertrag immer noch unter der „einseitig aufschiebenden Bedingung“ stand, sich der Investor nicht mehr meldete und alle Fristen verstreichen ließ und der Artikel des Nordkuriers vom 23.07.2024 über die Steuergeldverschwendung berichtete, stimmten 11 Stadtvertreter von 21 dafür und ermöglichten so, dass der Kreisverkehr gebaut werden kann.

Wir forderten damals namentliche Abstimmung, sodass nachvollziehbar ist, für welche Politik der einzelne Stadtvertreter steht.

Welcher Stadtvertreter sagt ja zum Kreisverkehr, wer sagt nein zum Kreisverkehr?
Wer hat für den Kreisverkehr gestimmt?
„Quelle: Protokoll Stadtvertretersitzung vom 22.01.2025, DS-25/0053“.