Wortschöpfung ist ALLES!

Wie der Albert die Formel fand.
Wie der Albert die Formel E = m x c2 fand.

Stand:


«Frühestmögliche Information»
Die Stadtverwaltung grübelt, grübelt und grübelt...
Wie können wir den unerlaubten Eingriff in ein laufendes Bauleitverfahren noch irgendwie rechtfertigen?
Nach Tagen der Meditation hörten wir es rufen: „Heureka! Heureka!“ E = m x c2 und so entstand die Relativitätstheorie.
Alles ist relativ!


Stellungnahme zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes

„... Mit dem Flächenentwicklungskonzept mit Schwerpunkt touristische Entwicklung, 100 Jahre Haffbad Ueckermünde 2027‘, welches zwischenzeitlich in der Stadtvertretersitzung am 13.03.2025 einstimmig beschlossen wurde, liegt eine solche städtebauliche Planung vor. Darin wird eine Potenzialfläche Kur-/Rehaklinik für das Areal des ehemaligen Berufsförderungszentrums am Kanalweg dargestellt. In der 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Seebad Ueckermünde, welches am 07.12.2023 ebenfalls einstimmig durch die Stadtvertreter beschlossen wurde, ist die Neuordnung des Areals‚ ehemaliges Berufsfortbildungswerk Kanalweg‘ einschließlich der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept als Zielsetzung der Stadt aufgeführt.

Die Verwaltung entschied daher, im Sinne einer frühestmöglichen Information, diese Potenzialfläche in den Vorentwurf aufnehmen zu lassen, damit im weiteren Aufstellungsverfahren darüber befunden werden kann.“

Frühestmögliche Information? Worüber?
Bereits am 14.03.2024 wurde die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wurde im April 2024 auf der Webseite der Stadt und im Stadtreporter, dem Amtsblatt der Stadt Ueckermünde, bekannt gemacht.

Also im März 2024 beschlossen, im April 2024 veröffentlicht. Das war zeitnah – vielleicht sogar frühestmöglich.

Wo blieb die öffentliche Beteiligung?

Ob spät oder früh – das ist relativ!
Ob spät oder früh – das ist relativ!

Warum wartete die Stadt ganze 15 Monate mit der Umsetzung des Beschlusses?

Das Bauleitverfahren nach Baugesetzbuch verlangt einen sauberen, exakten Prozess.
1. Beschluss der Stadtvertretung
2. Bekanntmachung des Beschlusses
3. Öffentliche Auslegung (Bürgerbeteiligung)
4. usw.

Und genau hier liegt das Problem: Weder frühestmöglich noch zeitnah wurde der Schritt „3. Öffentliche Auslegung“ vollzogen.

Selbstverständlich hat der Bürgermeister die Beschlüsse der Stadtvertretung auch EXAKT auszuführen. Er darf sie nicht verändern. Er darf nicht einmal einen Punkt oder ein Komma ändern. Die Kommunalverfassung M-V ist hier eindeutig.

Warum war es denn nicht EXAKT?
Siehe hierzu die Stadtvertretersitzung am 14. März 2024:
Hier wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes in 11 Punkten beschlossen.

Das wurde im Amtsblatt April 2024 auch so veröffentlicht!

Dann im Amtsblatt Juni 2025 – also diesmal quasi spätmöglichst, nach 15 Monaten – wurde die öffentliche Auslegung bekannt gemacht.

Und hier ist sie, diese sagenumwobene „frühestmögliche Information“. Plötzlich, ganz unauffällig, kaum zu erkennen, taucht ein 12. Punkt auf.
Frühestmögliche Information – zusätzlicher Punkt in der Bekanntmachung?
„Frühestmögliche Information“?

Was ist das? Eine frühestmögliche Information?

Was soll das für eine Information sein – und warum so heimlich, still und leise einfach als 12. Punkt hinzugefügt?

Und wenn es nun Teil der Bauleitplanung – also Teil der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes – sein soll, würde für diesen Punkt 12 nicht der Schritt „2. Bekanntmachung des Beschlussesfehlen?

Selbst wenn es kein Verfahrensfehler in der Bauleitplanung wäre: Der Bürgermeister darf trotzdem keine Beschlüsse eigenmächtig ändern.

Bürgermeister muss Beschlüsse ausführen

§ 38 Abs. 3 KV M-V:
„Im eigenen Wirkungskreis bereitet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vor und führt sie aus.“

§ 22 Abs. 2 KV M-V:
„Die Gemeindevertretung überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen und sorgt für die Einhaltung der Gesetze in der Gemeinde.“

Fazit: Die Stadtvertretung entscheidet, der Bürgermeister führt aus, und die Stadtvertretung überwacht die Durchführung. Eine Nichtausführung oder veränderte Ausführung eines gültigen Beschlusses verstößt gegen die Kommunalverfassung.

Eine öffentliche amtliche Urkunde mit Siegel ist kaum geeignet, den Bürgern eine frühestmögliche Information mitzuteilen – zumal, wenn diese Fläche gar kein Gegenstand des ursprünglichen Beschlusses war.

Egal worum es geht: Der Bürgermeister hat weder frühestmögliche, noch spätestmögliche oder pünktliche ergänzende Informationen in ein laufendes Bauleitverfahren „hineinzupublizieren“, wenn diese nicht der ursprünglichen Beschlusslage entsprechen!

Aber was hat es denn nun mit diesem Flächennutzungskonzept auf sich?

Das Flächennutzungskonzept ist ein Konzept, also eine Diskussionsgrundlage – eine qualifizierte Ideensammlung. Dieses Konzept enthält viele „Wünsche“.

Von all diesen Wünschen hat sich der Bürgermeister exakt einen Wunsch herausgenommen – warum nur diesen einen und warum genau den Punkt BFZ-Kurklinik?

Was ist mit den vielen anderen Wünschen? Haben sie nicht ebenfalls eine „frühestmögliche Information“ verdient?

Und wenn dieser eine Punkt legitim wäre – wären es dann nicht auch die Punkte 2, 3, 4, 5, … 100? Wozu müsste die Stadtvertretung gemäß Baugesetzbuch überhaupt beschließen, wenn der Bürgermeister all das als „frühestmögliche Information“ in eine öffentliche Urkunde aufnehmen könnte?

Einige Stadtvertreter sind der Meinung …

Lustige Comiczeichnung von Einstein mit herausgestreckter Zunge
Albert Einstein – Humor ist relativ.

Waren es wirklich nur einige wenige Stadtvertreter, die irgendeiner Meinung sind, die nichts mit der Realität zu tun hat?

Nun, in der Nähe eines schwarzen Loches gilt auch unsere Mathematik nicht mehr – das hatte schon Albert Einstein (oder vielleicht Euklid?) früh herausgefunden.

Dort, sehr nah am Ereignishorizont, könnte man schon „Einige“ sagen, auch wenn wir hier auf der Erde eher fast ALLE sagen würden. Nämlich fast ALLE Stadtvertreter haben den ursprünglichen Beschluss des Flächennutzungsplanes kassiert, um Schaden von der Stadt abzuwenden. 17 von 21 Stadtvertretern – ca. 81 % – stimmten dafür, den Beschluss zurückzunehmen.